Aktion der Honorarlehrkräfte am Weltlehrertag 2016

Auch dieses Jahr werden wir Honorardozent*innen in Berlin deutlich machen, dass wir nicht länger wie Lehrkräfte zweiter Klasse behandelt werden wollen. Eine Aktion wird am Mittwoch, 5. Oktober 2016, zum „Lehrertag“, um 14 – 15:30 Uhr am Brandenburger Tor statt finden mit anschließend Demozug vorbei am Bundestag bis zum Kanzleramt.

Honorarlehrkräfte auch aus anderen Bundesländern können sich unserem Aufruf anschliessen und zum „Lehrertag“ ähnliche Aktionen organisieren.

Wir haben gemeinsamen Ziele erarbeitet, die international vereinbarte Grundsätze zum Schutz von Lehrer*innen anschließen. Wir fordern die Erfüllung der UNESCO-Standards: http://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/—ed_dialogue/—sector/documents/normativeinstrument/wcms_162034.pdf

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Erste Effekte des neuen WissZeitVG, Austausch erbeten

Seit Mitte März 2016 ist es da, das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz („Donaudampfschifffahrt“ kann jetzt nicht mehr mithalten), und seitdem kämpfen die Personalabteilungen der Hochschulen um die Deutungsmuster und damit um die Schlupflöcher, die ein Befristen von aus dem Haushalt finanzierten WD-Stellen doch noch ermöglichen sollen. Weder WN-Stellen (WN = Wiss. Nachwuchs – da ist es wieder, dieses infantilisierende Wort)  noch Drittmittelstellen sind ein Problem. Die Verträge für letztere könnte man – rein rechtlich theoretisch  – bis zum Ruhestand befristet gestalten. Und WN-Stellen mit der Promotion oder Habilitation als Ziel bereiten auch kein Kopfzerbrechen. Wie aber wird nun mit den Mittelbau-Stellen (noch so ein Wort) umgegangen, die als Rückrat für Forschung und Lehre (!) befristet waren, eben jene WD-Stellen, für die diese Gesetzesänderung eine Verbesserung bringen soll?

Die Verbesserung erschließt sich nur indirekt, wenn es in § 2 heißt: „(1) Die Befristung von Arbeitsverträgen des in § 1 Absatz 1 Satz 1 genannten Personals, das nicht promoviert ist, ist bis zu einer Dauer von sechs Jahren zulässig, wenn die befristete Beschäftigung zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifizierung erfolgt. Nach abgeschlossener Promotion ist eine Befristung bis zu einer Dauer von sechs Jahren, im Bereich der Medizin bis zu einer Dauer von neun Jahren, zulässig, wenn die befristete Beschäftigung zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifizierung erfolgt; …“. Das bedeutet im Umkehrschluß, dass eine Befristung nur noch zulässig ist, wenn nachgewiesenermaßen eine Qualifizierung erfolgt – und die Betonung darf auf den Weg zum Ziel gelegt werden. Es geht um Qualifizierung, nicht nur um eine Qualifikation. Wenn dies nicht vorgesehen ist, weil es sich um eine klassische WD-Stelle handelt, so sollte – so die Idee der WissenschaftspolitikerInnen – eine unbefristete Stelle ausgeschrieben werden.

Die Realität sieht aktuell in den meisten Universitäten leider wohl so aus:

1.  Unsicherheit:
Das Ringen in den Personalabteilungen ist so groß, dass die Wiss. MitarbeiterInnen noch nicht einmal über die Konsequenzen, die sich aus dem neuen WissZeitVG ergeben, informiert werden.

2. Einstellungsstau:
Bis Mitte Mai wurden noch schnell massenhaft Verträge nach altem Recht verlängert, jetzt kann man WD-Stellen mit der Lupe suchen.

3. Schlupfloch Teilzeit- und Befristungsgesetz:
§ 1, Abs. 2 WissZeitVG besagt: „Unberührt bleibt das Recht der Hochschulen, das in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Personal auch in unbefristeten oder nach Maßgabe des Teilzeit- und Befristungsgesetzes befristeten Arbeitsverhältnissen zu beschäftigen.“ Und jetzt wird es arg, denn diese zweite Option wird immer beliebter bei den Hochschulen und ihren Leitungen. Befristete Anstellungsverhältnisse nach dem TzBfG unterliegen folgender Auflage (§14): „Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; … Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.“ Ergo werden die ehemaligen WD-Stellen, die nun ohne Qualifizierung nicht mehr befristet werden können (denn dann sind es WN-Stellen) und eigentlich entfristet werden müssten, mit neuen ArbeitnehmerInnen für maximal zwei Jahre befristet besetzt. Die entsprechenden Stellenausschreibungen enthalten dann den folgenden Passus: „Die Berück­sich­ti­gung von Per­so­nen, die be­reits an der Hochschule XYZ beschäftigt sind oder vor we­ni­ger als drei Jah­ren beschäftigt wa­ren, ist lei­der nicht möglich.“

Dieses Schlupfloch gehört damit zu den nicht intendierten Folgen intentionalen Handelns: Statt mehr entfristeten Stellen in der Wissenschaft gibt es ein Mehr an Entlassungen (denn die ehemaligen WD-MittelbaulerInnen können sich auf solche Stellen nicht bewerben), ein Mehr an  Hire-and-Fire (denn die neuen WD-lerInnen dürfen nur  maximal zwei Jahre bleiben) und ein Weniger an Qualität (denn alle zwei Jahre müssen neue MitarbeiterInnen eingearbeitet werden, während die erfahrenen MitarbeiterInnen gehen müssen).

Wie lange wird es wohl dauern, bis die Kurzsichtigkeit dieses Handelns für die Hochschulleitungen erfahrbar wird? Wie lange noch werden die Hochschulleitungen so handeln können, weil es ausreichend qualifizierte BewerberInnen für diese prekären TzBfG-Stellen gibt?

Hoffentlich nicht lange …

 

+13.06.2016+ GAIDW bloggt auf SozBlog

Seit Mai 2016 bloggen wir auf dem SozBlog der Deutschen Gesellschaft für Soziologie rund um die Themen Forschung und Lehre, Hochschulpolitik und ExIni, Mittelbau-Repräsentation in Fachgesellschaften und Prekarität in der Wissenschaft. Dabei haben wir viele spannende Gastbeiträge, u.a. von Richard Münch, Silke van Dyk und Tilmann Reitz, Christian Schneickert und Alexander Lenger u.v.m.

Kommentare und Diskussionsbeiträge sind wärmstens erwünscht!

Für alle Soziolog/innen: Ende Juni stellen wir einen Vorschlag zur Reform der Wahlordnung vor, der eine angemessene Repräsentation des Mittelbaus in den Gremien der Deutschen Gesellschaft für Soziologie ermöglichen soll. Hier sind explizit eure Meinungen, Ergänzungen und Kritik gefragt!

Informationsveranstaltung: Das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz am 16.6.2016 an der FU

Einladung zur Infoveranstaltung: Das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), am 16.6.2016, um 18.00 – 19.30 Uhr (Beginn s.t.), in der Habelschwerdter Allee 45, Raum J 27/14, FU Berlin
Was ändert sich? Worauf muss ich achten? Wie gehen die Hochschulen und Forschungseinrichtungen damit um?
Überblick über die Befristungsregelungen in der Wissenschaft, praktische Hinweise und Beantwortung von Fragen
Referent: Matthias Jähne (Vorstandsbereich Hochschulen der GEW BERLIN und Mitautor des neuen GEW-Ratgebers zum Befristungsrecht in der Wissenschaft: https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/neuigkeiten/neuer-ratgeber-befristete-arbeitsvertraege-in-der-wissenschaft/
Organisiert von der GEW-Mittelbauinitiative an der FU.

Streik an Britischen Universitäten

Gegen Kommerzialisierung und für mehr Lohn

Der Frust unter britischen Hochschullehrer_innen ist groß. Zwar sind die Arbeitsverhältnisse, vor allem im Mittelbau, wo es in der Regel unbefristete Verträge gibt, traditionell viel besser als an deutschen Unis. Doch seit Jahren schreitet die Kommerzialisierung der Lehre voran, in der Studienplätze zu Höchstpreisen verkauft werden. Um am Markt zu bestehen, müssen die Unis in den Rankings gut abschneiden. Dazu sind wie hierzulande Dritt-Mitteleinwerbungen, Lehrevaluation und Veröffentlichungen ausschlaggebend. Die Uni-Leitungen geben den kommerziellen Druck an die Hochschullehrer_innen weiter, oft unter Androhung von ‚Performance Management’ oder sogenannten ‚teaching only contracts’, also Lehrknecht-Verträgen für diejenigen, die nicht die eingeforderten Forschungsleistungen erbringen.

Dabei gibt es einen in Deutschland eher unbekannten, klaren Antagonismus zwischen Hochschullehrer_innen und Uni-Leitung: Professor_innen, Mittelbau und Promovierende stehen zusammen gegen das Management der Uni. In diesem Zusammenhang ist auch der gegenwärtige Streik zu verstehen. 60.000 Hochschullehrer_innen sind am 25. Mai in Streik getreten. Es geht in erster Linie um Lohn: seit Jahren haben die Tarifabschlüsse unter der Inflationsrate gelegen. Im Ergebnis sind die Reallöhne seit 2009 um 14,5% gesunken.

Dabei wurden 2011 die Studiengebühren in Großbritannien auf bis zu 9000 Pfund (12.000 Euro) im Jahr erhöht, und den Unis geht es entsprechend blendend. Doch der Geldsegen kam vor allem den Unileitungen zu Gute: Die Präsidenten der britischen Hochschulen verdienen in Durchschnitt über 260.000 Pfund (340.000 Euro) in Jahr. Im letzten Jahr stiegen die Gehälter hier um 5,1%. Ganz oben steht übrigens der Chef der eher unbekannten Nottingham Trent University: er verdient 636.000 Pfund (840.000 Euro) im Jahr. Zum Vergleich: Der britische Premierminister bezieht ein Gehalt von 142.500 Pfund (190.000 Euro). Auch andere Top-Manager an den Unis verdienen oft 6-stellige Beträge.

Deswegen fordern die Mitglieder der University and College Union (UCU) nun einen Tarifabschluss von mindestens 5%, sowie ein Ende von befristeten und prekären Arbeitsverhältnissen, die auch in Großbritannien in immer größerem Umfang festzustellen sind. Weiterhin verlangt UCU ein Ende des ‚gender pay gap’, also der Tatsache dass Frauen in gleichen Jobs weniger verdienen als Männer. Die Arbeitgeber bieten bisher 1,1 %,  und geben in den anderen Punkten Absichtserklärungen ab, was von UCU als unzureichend zurückgewiesen wurde.

Streiken! Aber wie?

Zwei Tage sind Mitglieder der UCU nun zunächst im Ausstand, danach wird unbefristet ‘nur nach Vertrag’ gearbeitet. Bei dieser Streikmethode arbeiten die Beschäftigen nur so lange wie im Vertrag vorgesehen, und verweigern jegliche Überstunden, Einspringen im Krankenfall oder andere flexible Leistungen.

Streiks im Hochschulbereich sind eine taktische Herausforderung, weil es wenige wirklich machtvolle Hebel zur Unterbrechung des Betriebes gibt. Die Unileitungen stört es so wenig, wenn eine oder zwei Vorlesungen ausfallen. Bei der Forschung wird die Arbeit in der Regel ohnehin einfach auf die Zeit nach dem Streik verlagert.

Ein neuer Hebel wird bei diesem Streik versucht: die Mitglieder sind aufgefordert, ihre Rollen als externe Gutachter für andere Unis zu kündigen. Erste Zahlen zeigen eine sehr hohe Beteiligung. Externe Gutachter stellen die Qualität der Lehre in einer Art peer review der Module und Programme sicher. Auch Prüfungsfragen und die korrigierten Arbeiten sowie das Feedback werden dabei geprüft. Dieser Prozess stellt einen zentralen Teil der Qualitätskontrolle in der Hochschullehre dar. Die Kündigung dieser hauptsächlich ehrenamtlich (es werden nur Aufwandsentschädigungen gezahlt) betriebenen Rollen kann daher durchaus den Betrieb der Hochschulen ernsthaft behindern.

Ein weiteres Mittel ist das Verweigern der Ausgabe von Scheinen und Noten, im radikalen Fall sogar das Verweigern des Abzeichnens von Abschlusszeugnissen. Dies geht zwar leider zu Lasten der Studierenden, die dann zum Beispiel Schwierigkeiten bei ihren Bewerbungen bekommen. Es hat sich aber gezeigt, dass solche Maßnahmen die Unileitungen zu größerer Kompromissbereitschaft zwingen, denn die normalerweise resultierende Wut der Studierenden (und ihrer Eltern) richtet sich durchaus auch gegen die Unis.

Besondern erfreulich bei dem augenblicklichen Streik ist, dass es derzeit auch bei den technischen Mitarbeiter_innen und Verwaltungsangestellten in den Unis zu Abstimmungen über Arbeitskämpfe kommt. Sollten die Gewerkschafts Mitglieder in diesen Arbeitsbereichen dafür stimmen, könnten sich die Streiks an den britischen Hochschulen in diesem Sommer durchaus noch ausweiten.

Soziolog_innen bloggen über Prekarisisierung in der Wissenschaft

Die Initiative „Für gute Arbeit in der Wissenschaft“ von Soziolog_innen in der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS) bloggt in den Monaten Mai und Juni auf dem „Sozblog“ der DGS zur Krise der Hochschule, Prekarisierung in der Wissenschaft, Demokratisierung der Fachgesellschaften und vielem mehr.

Den Auftakt bildet heute Teil 1 eines dreiteiligen Textes von Peter Ullrich (TU Berlin) mit dem Titel:

Prekäre Wissensarbeit im akademischen Kapitalismus. Strukturen, Subjektivitäten und Organisierungsansätze in Mittelbau und Fachgesellschaften

Alle drei, vier Tage kommen dann andere Beiträge von Mitgliedern der Initiative, Redner_innen der Konferenz „Soziologie als Beruf“ u.a.

Viel Spaß beim Lesen und diskutieren!

Aktion aller Honorarlehrkräfte am 5.10. (Weltlehrertag)

Für 2016 schlägt die Bundeskonferenz der Sprachlehrbeauftragten allen Sprachlehrbeauftragten vor, mit anderen Honorarlehrkräften (Honorardozent*innen an den Volkshochschulen, in den Integrationskursen, in den Musikschulen, an den Goethe-Instituten, an privaten Sprachschulen etc.) Koordinationsstrukturen aufzubauen. In jeder Stadt sollte am 5.10. (Weltlehrertag) eine gemeinsame Aktion aller Honorarlehrkräfte durchgeführt werden: Der Lehrertag erinnert an die UN-Charta und an die Beschlüsse der ILO, die eine Gleichbehandlung der Lehrenden in allen Einrichtungen fordern. Diese Grundsätze gelten für die Lehrbeauftragten und die anderen Honorarlehrkräfte bekannterweise nicht – der Tag ist ein guter Anlass, auf diesen Missstand aufmerksam zu machen.

Siehe: https://sprachlehrbeauftragte.wordpress.com/2016/04/30/aktion-aller-honorarlehrkraefte-am-5-10-weltlehrertag/

 

Initiativ gegen die Exzellenzinitiative

Heute morgen trat eine Gruppe von über 100 Wissenschaftler*innen mit einer Erklärung gegen die Exzellenzinitiative an die Öffentlichkeit. Sie wenden sich gegen den Exzellenzmythos und plädieren für gute Forschung und Lehre in der Breite anstelle der weiteren Verschärfung von Ungleichheit im Hochschulbereich.

Die Webseite der Initiative ist:

https://exzellenzkritik.wordpress.com

Die (dort auch angegebene) Petitionsseite zum Mitzeichnen hat die Adresse:

https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-gute-forschung-und-lehre-argumente-gegen-die-exzellenzinitiative

ALLE RÄDER STEHEN STILL, WENN… Streik gegen die Bildungsmisere?

EINLADUNG ZUR DISKUSSION
Die Beschäftigungsmisere in der Wissens- und Bildungsarbeit ist in aller Munde. Die Freien Bildner*innen werden schlecht bezahlt, die Uni-Mitarbeitenden haben mehrheitlich keine Beschäftigungsperspektive. Um hier etwas zu verändern, reicht Reden und Kritisieren nicht mehr. Ist Streik dann das Mittel der Wahl?
Wir wollen die Möglichkeiten und Probleme von Streiks zu Verbesserung der Situation in der Wissensarbeit diskutieren: Wie konfliktfähig sind wir bei dem geringen Organisierungsgrad der Zielgruppe? Wem schadet der Streik eigentlich wirklich, wo doch so viele Selbstunternehmer*innen in Soloselbständigkeit sind? Wie können Einbußen abgefedert werden? Was wären sektorübergreifende und auch gut mobilisierende Zielstellungen?

Dazu lädt das Netzwerk „Prekäres Wissen“ zu einer offenen Runde von Diskussion und Erfahrungsautausch ein.

26.4.2016
19 Uhr
Ort: Rosa-Luxemburg-Stiftung, Franz-Mehring-Platz 1, Raum 120 (S-Ostbahnhof, U-Weberwiese)

Wir bitten zur Planung um Anmeldung per E-Mail (prekaeres.wissen@gmx.de)

Bezahlung von DaF/DaZ-Lehrkräften

Arbeiten Sie/Arbeitest Du gegen Bezahlung als DaF-/DaZ-Lehrkraft in einer Willkommensklasse in einer allgemeinbildenden Schule mit Kindern oder Jugendlichen, in einem Integrationskurs, in einem Firmenkurs/innerbetriebliche Fortbildungen, an einer Universität/Fachhochschule oder in einem Selbstzahlerkurs in Deutschland?

Dann brauche ich Sie/Dich.

http://limesurvey.uni-mainz.de/index.php/298121/lang-de

Möchten Sie/Möchtest Du mir einen weiteren großen Gefallen tun? Dann teilen Sie/teile den Link und die Informationen zur Befragung mit anderen DaF-/DaZ-Lehrkräften in Deutschland.

 

Viele Grüße

Laura Leyendeckers