Protestaktion der Dozent*innen in den Integratiosnkursen

Dieses Jahr werden die 10 Jahre der Integrationskurse gefeirt, aber die freiberuflichen Dozent*innen haben wenig zu feiern.

Auf der Veranstaltung von GEW, Volkshochschulverband DVV und Trägerverband BBB am 17.6.2015 in Berlin präsentierten diese drei Akteure ein neues gemeinsames Bündnis, das bei der Bundsregierung mehr Geld für Integrationskurse einfordert. Über die Protestaktion in Bonn siehe hier.

Vor dem Veranstaltungsort haben circa 80 Integrationsdozent*innen gegen die niedrigen Honorare und die daraus resultierende Altersarmut protestiert. Über diese Aktion haben Deutschlandfunk und Inforadio rbb berichtet.

Vertreter des BMI, Integrationsministerin, VHS-Führungskräfte (und Doz.) aus ganz Deutschland waren anwesend, ca. 110 Gäste. Die geforderte Erhöhung der Bundesmittel soll mehr Planungssicherheit für die Sprachkursträger und eine bessere Bezahlung der Integrationslehrkräfte mit sich bringen. In dem gemeinsamen Positionspapier des Bündnisses heißt es: „Anzustreben ist ein sukzessiv steigender Anteil an Festanstellungen zu qualifikations-adäquaten Bedingungen.“ Bei freier Mitarbeit: 30 Euro/UE Mindesthonorar. Das Papier wird von vielen sozialen und kirchlichen Organisationen unterstützt.

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Ein Kommentar zu “Protestaktion der Dozent*innen in den Integratiosnkursen

  1. Hallo Linda,

    von den Lehrkräften wird die Forderung nach 30 € aber nicht unterstützt. Hier wird ein ziemlich verfälschtes Bild von dem wiedergegeben, was die DeutschlehrerInnen in Integrationskursen wollen. Die Berliner Dozent/innenvertretung fordert z.B. entweder ein Honorar von 60 € aufwärts oder die Anstellung auf dem Niveau eines Berufsschullehrers.
    Auch in Bonn haben die KollegInnen die 30 € abgelehnt, weil sie keine Lösung des Problems darstellen.
    Die Situation der Lehrbeauftragten ist wahrscheinlich ganz anders als die Situation der Leute die in Integrationskursen arbeiten. Wir arbeiten jeden Tag von 8:00 bis 13:00 genau so wie Lehrer an öffentlichen Schulen arbeiten. Deshalb wollen wir auch die gleichen Arbeitsbedingungen, also Bezahlung nach Lehrertarif.
    Die Forderung nach einem Mindesthonorar zementiert nur die Scheinselbstständigkeit. Deshalb ist eigentlich jede Forderung nach einem Mindesthonorar abzulehnen. Solange man als Selbstständiger gilt ist der Staat nicht in der Lage, den Trägern in ihre Arbeitsverträge reinzureden. Erst mit Tarifverträgen gibt es eine Grundlage, wie man eine Mindestbezahlung rechtlich durchsetzen kann.

    Viele Grüße
    Georg
    http://www.mindesthonorar.de

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